Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art von unionsweiter Bedeutung. Als in Deutschland bislang nicht etablierte und in Nordrhein-Westfalen neu auftretende Art zählt die Asiatische Hornisse zu den Unionsliste-Arten, für die nach Artikel 16 der vg. Verordnung eine Früherkennung und Überwachung sowie nach Artikel 17 der vg. Verordnung eine Tilgung jedes neuen Vorkommens vorgeschrieben ist.

Wenn Sie ein Nest der asiatischen Hornisse entdeckt haben, können Sie dieses melden unter 

https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/webformular

Auch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen nimmt Meldungen entgegen. 

Kontakt: Verena Schüller | 02251 - 15 3832 | verena.schueller@kreis-euskirchen.de

Für eine eindeutige Identifikation der Hornisse ist ein Foto der jeweiligen Sichtung unerlässlich.

Unsere Wespen- und Hornissenberater stehen ihnen ebenfalls beratend zur Seite, wenn Sie vermuten ein Nest der asiatischen Hornisse entdeckt zu haben.

Der Kreis Euskirchen hält darüber hinaus eine umfassende Infobroschüre zum Download bereit.

 

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