Futterkranzproben 2020

Möchten Sie in diesem Jahr eine Futterkranzprobe bei Ihren Bienen ziehen lassen? Melden Sie sich hier gerne mit dem Formular an.

Was kostet mich das?

Für Sie als Imker ist die Ziehung einer Futterkranzprobe kostenfrei. Ein gewisses Kontingent wird über die Tierseuchenkasse NRW finanziert – aus diesem Grund wird Ihre TSK-Nummer benötigt.

Wozu könnte das für mich interessant sein?

Das (hoffentlich negative) Ergebnis einer Futterkranzprobe kann durch das Kreisvertinäramt zur Voraussetzung für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses gemacht werden.

Wozu brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Ein Gesundheitszeugnis wird beim Verkauf von Völkern oder Ablegern sowie bei der Wanderung über die Kreisgrenzen hinweg benötigt. Dieses ist dem Käufer mitzugeben bzw. beim zuständigen Veterinäramt des Wanderstandortes einzureichen.

Was geschieht mit der Probe?

Am Fachzentrum für Bienen und Imkerei in Mayen wird die Probe auf den Erreger der hochgradig ansteckenden Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ untersucht. Gut ist, wenn dieser Test negativ verläuft, der Erreger also nicht nachgewiesen werden kann.

Was passiert bei positivem Testergebnis?

Sollte der Erreger doch nachgewiesen werden können, wird das Fachzentrum das zuständige Kreisveterinäramt in Euskirchen über das Untersuchungsergebnis informieren. Dieses wird dann geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung dieser Tierseuche treffen/anordnen. Hierzu steht das Kreisveterinäramt in engem Austausch mit dem Kreisimkerverband. Die Bienensachverständigen unterstützen das Kreisveterinäramt bei der Durchführung der o.g. Maßnahmen.

Amerikanische Faulbrut? Amerika ist weit weg…

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht stets aktuell über die nachgewiesenen Fälle der amerikanischen Faulbrut. Derzeit sind im Kreis Düren mehrere Sperrbezirke eingerichtet worden. Die räumliche Nähe zum Kreis Euskirchen zeigt, dass dieses Thema für jeden Imker relevant ist.

Futterkranzproben 2020

Bitte berücksichtigen Sie mich nach Möglichkeit bei der Ziehung der diesjährigen Futterkranzproben. Die Zuteilung erfolgt durch den Kreisimkerverband Euskirchen. Mir ist bekannt, dass durch meine Meldung kein Anspruch auf eine Futterkranzprobe abgeleitet werden kann.

beste Erreichbarkeit:
Mitglied im Imkerverein

Amerikanische Faulbrut in weiterem Nachbarkreis ausgebrochen

Wie zuvor schon im Kreis Düren ist nun auch in der Städteregion Aachen die amerikanische Faulbrut amtlich nachgewiesen worden.

Wir nehmen diese Nachricht zum Anlass, erneut auf grundlegende Bestimmungen, an die sich jeder Imker (unabhängig von Völkerzahl oder Professionalität) aufgrund bestehender Verordnungen und Gesetze zu halten hat, hinzuweisen. Zur Vermeidung eines Ausbruchs der amerikanischen Faulbrut auch bei uns im Kreis Euskirchen sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Keine Verbringung von Bienen in oder aus Sperrbezirken
  • Kauf von Völkern oder Ablegern nur nach Vorlage eines aktuellen Gesundheitszeugnisses
  • Bei Verdachtsfällen unverzüglich Kontakt zum Amtstierarzt aufnehmen (direkt / über Vereinsvorsitzenden / über Bienenseuchensachverständigen)
  • Eigene Völker bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren und stets die korrekte Völkerzahl melden (sonst erfolgt im Schadenfall keine Regulation)

Der Ausbruch sowie die amtliche Feststellung der Seuche ist kein Hinweis auf imkerliches Fehlverhalten! Unterlassung der o.g. Punkte hingegen schon.